Unsere theoretische und praktische Portal- und Brückenkranausbildung erfolgt
nach DGUV Grundsatz 309-003 und DGUV Vorschrift 52.

Bildungsziel

Zum Führen eines Portal-/ Brückenkranes dürfen Unternehmen nur Personen/
Kranführer beauftragen, die unterwiesen und ihre Befähigung in einem Führer-
schein /Fahrausweise für Krananlagen dokumentiert nachweisen können.

Schulungsinhalte
Theorie:
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Kranarten
  • Physikalische Grundlagen
  • Prüfung von Krananlagen und Lastaufnahmemitteln
  • Hallenkranarbeiten – Anschlagen
  • Abschlusstest
Praxis:
  • Einweisung am Hallenkran
  • Fahrübungen mit und ohne Last
  • Pendelbewegungen
  • Abhschlusstest

  

Voraussetzungen
  • 18 Jahre
  • körperliche und geistige Eignung
  • Gesundheitsprüfung nach G25 (Arbeitsmedizinischer Dienst)
  • ausreichende Deutschkenntnisse
Kursdauer

2 Tage, je nach Vorkenntnis und Fertigkeit

Besondere Hinweise
  • 1 Passbild zur Schulung mitbringen
  • persönliche Schutzkleidung, Sicherheitsschutzschuhe sowie Handschuhe erforderlich