Unsere theoretische und praktische Portal- und Brückenkranausbildung erfolgt
nach DGUV Grundsatz 309-003 und DGUV Vorschrift 52.
Bildungsziel
Zum Führen eines Portal-/ Brückenkranes dürfen Unternehmen nur Personen/
Kranführer beauftragen, die unterwiesen und ihre Befähigung in einem Führer-
schein /Fahrausweise für Krananlagen dokumentiert nachweisen können.
Schulungsinhalte
Theorie:
- Unfallverhütungsvorschriften
- Kranarten
- Physikalische Grundlagen
- Prüfung von Krananlagen und Lastaufnahmemitteln
- Hallenkranarbeiten – Anschlagen
- Abschlusstest
Praxis:
- Einweisung am Hallenkran
- Fahrübungen mit und ohne Last
- Pendelbewegungen
- Abhschlusstest
Voraussetzungen
- 18 Jahre
- körperliche und geistige Eignung
- Gesundheitsprüfung nach G25 (Arbeitsmedizinischer Dienst)
- ausreichende Deutschkenntnisse
Kursdauer
2 Tage, je nach Vorkenntnis und Fertigkeit
Besondere Hinweise
- 1 Passbild zur Schulung mitbringen
- persönliche Schutzkleidung, Sicherheitsschutzschuhe sowie Handschuhe erforderlich